Sind die Stellplatzkosten im Immobilienpreis begründet?
Beim Kauf einer Wohnung inklusive Stellplatz gilt es zu wissen, ob darauf ein Sondernutzungsrecht besteht oder ob dieser zum Sondereigentum zählt. Heutzutage ist es sinnvoll nach Immobilienangeboten zu suchen, die einen Stellplatz bereithalten. Besonders wenn Sie Ihr Auto im lebhaften Berlin ohne viel Zeitaufwand sowie zusätzliche Kosten in Ihrer unmittelbaren Wohnhausnähe abstellen möchten.
Denn Parkscheinautomaten als auch zugeparkte Straßen prägen inzwischen das Straßenbild von vielen Wohngebieten. Trotz des Bewohnerparkausweises schlagen sich Anwohner hin zum Feierabend oft damit herum, einen freien Parkplatz fußläufig von Zuhause zu finden. Daher ist ein eigener Autoplatz mittlerweile praktischer als nie zuvor. Inwieweit Sie als Käufer*in für den Stellplatz zahlen müssen und was Sie beim Kauf beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wie ist die Stellplatzlage in Berlin-Mitte?
Die Parkplatzverfügbarkeit wird stetig geringer. Das hat zum einen mit der kontinuierlichen Bebauung zu tun. Zum anderen planen SPD und die Grünen beispielsweise in Berlin-Mitte bis 2026 bis zu 25 Prozent aller öffentlichen Parkplätze umzuwandeln. Und zwar in Grünflächen, Begegnungsstätten,Fahrrad- und E-Roller-Stellplätze.
Jeder vierte Parkplatz wird also konvertiert. Der Parktrend wird voraussichtlich in Richtung privatisiertes und überdachtes Parken sprich großflächige Parkhäuser gehen. Beim Immobilienkauf mit einem Stellplatz sollten Sie darauf achten, ob es dafür ein Sondernutzungsrecht oder einen separaten Grundbucheintrag gibt.
Unterschied zwischen Sondernutzungsrecht & Sondereigentum?
Beim Sondernutzungsrecht ist der Eigentümer befähigt, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums alleine und unter Ausschluss der anderen Miteigentümer zu nutzen. Beim Sondereigentum beispielsweise eines Tiefgaragenstellplatzes ist der Weiterverkauf möglich. Letzteres muss dauerhaft markiert und einer bestimmten Wohnung zugeordnet sein. Dieser kann demnach getrennt verkauft werden.
Einige Privatverkäufer sind der Meinung, dass Sie Ihre Eigentumswohnung samt Stellplatz mit einem Sondernutzungsrecht einzeln bepreisen und gesondert veräußern dürfen.
Fazit
Dies ist allerdings in diesem Fall nicht zulässig. Als Käufer*in würden Sie beim Immobilienerwerb das bestehende Sondernutzungsrecht mit dem Anspruch auf die Nutzung eines Kfz-Stellplatzes automatisch erlangen. Da sowohl Besitz als auch Rechte nach der Kaufabwicklung vom Verkäufer auf den Käufer übergehen. Folglich müssen Sie nicht extra für die Parkmöglichkeit zahlen.